Softwareberlassungsvertrag


zwischen


Ahead Software AG, Im Stckmdle 18, D-76307 Karlsbad im folgenden  "Ahead"
genannt


und Ihnen als Anwender 


1. Vertragsgegenstand

 (1)  Vertragsgegenstand ist  die Software  InCD; im  folgenden "Software"
 genannt.

Ahead  rumt  dem  Anwender  das  Nutzungsrecht  an  oben  bezeichneter und
entgeltlich  erworbener  Software  auf  Dauer  und  nur  nach  Magabe  der
nachfolgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschtzt
( 69a ff. UrhG).

 (2) Die Abschnitte  7. und 8.  (Gewhrleistung und Haftung)  gelten nicht,
 sofern die Software  nicht direkt bei  Ahead, sondern beispielsweise  ber
 einen Zwischenhndler gekauft wurde. Gleiches gilt fr Abschnitt 6. 

In  diesem  Falle sind  Ansprche  aus diesen  Grnden  nur dem  Veruerer
gegenber geltend zu machen.

 (3)  Gesetzliche  Ansprche  gegen  Ahead  aus  dem Produkthaftungsgesetz,
 sofern solche gegeben sind, bleiben vollumfnglich bestehen und sind nicht
 Gegenstand dieses Vertrages.


2. Vervielfltigungsrechte und Zugriffsschutz

 (1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfltigen, soweit  die
 jeweilige Vervielfltigung fr die Benutzung des Programms notwendig  ist.
 Zu  den  notwendigen   Vervielfltigungen  zhlen  die   Installation  des
 Programms vom Originaldatentrger auf den Massenspeicher der  eingesetzten
 Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 

 (2)   Darber  hinaus   kann  der   Anwender  eine   Vervielfltigung  zu
 Sicherungszwecken  vornehmen.  Es  darf jedoch  jeweils  nur  eine einzige
 Sicherungskopie angefertigt und  aufbewahrt werden. Diese  Sicherungskopie
 ist als solche des berlassenen Programms zu kennzeichnen.

 (3) Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf  das
 Programm  sowie   die  Dokumentation   durch  geeignete   Vorkehrungen  zu
 verhindern. Die gelieferten Originaldatentrger sowie die Sicherungskopien
 sind an  einem gegen  den unberechtigten  Zugriff Dritter  gesicherten Ort
 aufzubewahren. Die  Mitarbeiter des  Anwenders sind  nachdrcklich auf die
 Einhaltung der  vorliegenden Vertragsbedingungen  sowie des  Urheberrechts
 hinzuweisen.

 (4)   Weitere  Vervielfltigungen,   zu  denen   auch  die   Ausgabe  des
 Programmcodes  auf  einen  Drucker sowie  das  Fotokopieren  des Handbuchs
 zhlen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls fr Mitarbeiter
 bentigte zustzliche  Handbcher sind  ber Ahead  oder den  Verkufer zu
 beziehen.


3. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

 (1) Der Anwender darf die  Software auf jeder ihm zur  Verfgung stehenden
 Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die
 Software aus der bisher verwendeten Hardware lschen. 

 (2) Ein zeitgleiches Einspeichern,  Vorrtighalten oder Benutzen auf  mehr
 als  nur  einer  (1)  Hardware ist  unzulssig.  Mchte  der  Anwender die
 Software  auf  mehreren Hardwarekonfigurationen  zugleich  einsetzen, etwa
 durch  mehrere  Mitarbeiter,  muss   er  eine  entsprechende  Anzahl   von
 Programmpaketen erwerben.

 (3) Der Einsatz der berlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes  oder
 eines sonstigen  Mehrstations-Rechensystems ist  unzulssig, sofern  damit
 die  Mglichkeit  zeitgleicher  Mehrfachnutzung  des  Programms geschaffen
 wird.  Mchte der  Anwender die  Software innerhalb  eines Netzwerks  oder
 sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen,  muss er eine  zeitgleiche
 Mehrfachnutzung  durch  Zugriffsschutzmechanismen  unterbinden  oder Ahead
 eine besondere Netzwerkgebhr entrichten, deren Hhe sich nach der  Anzahl
 der  an  das  Rechensystem  angeschlossenen  Benutzer  bestimmt.  Die   im
 Einzelfall zu  entrichtende Netzwerkgebhr  wird Ahead  oder der Verkufer
 dem Anwender umgehend  mitteilen, sobald dieser  dem Verkufer oder  Ahead
 den geplanten  Netzwerkeinsatz einschlielich  der Anzahl  angeschlossener
 Benutzer schriftlich bekanntgegeben hat. Der Einsatz im Netzwerk ist  erst
 nach der vollstndigen Entrichtung der Netzwerkgebhr zulssig.


4. Rekompilierung und Programmnderungen

(1)	 Die  Rckbersetzung  des  berlassenen  Programmcodes  in  andere
Codeformen (Rekompilierung) sowie  sonstige Arten der  Rckerschlieung der
verschiedenen   Herstellungsstufen   der   Software   (Reverse-Engineering)
einschlielich einer Programmnderung sind fr den eigenen Gebrauch nur mit
schriftlicher Genehmigung von Ahead zulssig. 

 (2)  Kopierschutz,  Urhebervermerke,  Seriennummern  sowie  sonstige   der
 Programmidentifikation dienende Merkmale  drfen auf keinen  Fall entfernt
 oder verndert werden.


5. Weiterveruerung und Weitervermietung

 (1) Der  Anwender darf  die Software  einschlielich des Benutzerhandbuchs
 und  des sonstigen  Begleitmaterials auf  Dauer an  Dritte veruern  oder
 verschenken,  vorausgesetzt der  erwerbende Dritte  erklrt sich  mit der
 Weitergeltung  der  vorliegenden  Vertragsbedingungen  auch  ihm gegenber
 einverstanden.  Der  Anwender  muss  die  vorliegenden Vertragsbedingungen
 sorgfltig aufbewahren. Vor  der Weitergabe der  Software muss er  sie dem
 neuen  Anwender  zur  Kenntnisnahme  vorlegen.  Sollte  der  Anwender  zum
 Zeitpunkt der Weitergabe  die vorliegenden Vertragsbedingungen  nicht mehr
 in Besitz  haben, ist  er verpflichtet,  zunchst ein  Ersatzexemplar beim
 Hersteller anzufordern. Die entstehenden Versandkosten trgt der Anwender. 

(2) Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender  smtliche
Programmkopien einschlielich gegebenenfalls vorhandener  Sicherheitskopien
bergeben  oder  die  nicht  bergebenen  Kopien  vernichten.  Infolge  der
Weitergabe erlischt das Recht  des alten Anwenders zur  Programmnutzung. Er
ist verpflichtet, Ahead  ber die Weitergabe  schriftlich unter Angabe  des
Namens und vollstndiger Anschrift des Kufers umgehend zu informieren.

 (3) Der  Anwender darf  die Software  einschlielich des Benutzerhandbuchs
 und des  sonstigen Begleitmaterials  Dritten auf  Zeit berlassen  (Miete,
 Leasing,  Leihe),  sofern  der  Dritte  sich  mit  der  Weitergeltung  der
 vorliegenden   Vertragsbedingungen   auch   ihm   gegenber    schriftlich
 einverstanden   erklrt   und   der   berlassende   Anwender    smtliche
 Programmkopien einschlielich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien
 bergibt oder die  nicht bergebenen Kopien  vernichtet. Der Anwender  ist
 verpflichtet,  die  auf  seiner Hardware  installierte  Software  und alle
 eventuell auf Festplatte oder Sicherungskopie gespeicherten  Datenbestnde
 zu lschen. Fr die Zeit der berlassung der Software an den Dritten steht
 dem berlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine
 Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulssig.

 (4) Der  Anwender darf  die Software  Dritten nicht  berlassen, wenn  der
 begrndete  Verdacht  besteht, der  Dritte  werde die  Vertragsbedingungen
 verletzen,  insbesondere  unerlaubte  Vervielfltigungen  herstellen. Dies
 gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Anwenders.


6. Untersuchungs- und Rgepflicht

 (1)  Der  Anwender  wird   die  gelieferte  Software  einschlielich   der
 Dokumentation  innerhalb  von  7  Werktagen  nach  Lieferung  untersuchen,
 insbesondere  im  Hinblick  auf die  Vollstndigkeit  der  Datentrger und
 Handbcher sowie der Funktionsfhigkeit grundlegender  Programmfunktionen.
 Mngel,  die hierbei  feststellbar sind  (offensichtliche Mngel),  mssen
 Ahead  innerhalb  weiterer  3  Werktage  mittels  eingeschriebenen  Briefs
 gemeldet werden. Die Mngelrge  muss eine nach Krften  zu detaillierende
 Beschreibung der Mngel beinhalten.

 (2) Mngel, die nicht  offensichtlich sind, mssen vom  Anwender innerhalb
 von zwei Wochen nach dem  Erkennen gergt werden. Kaufleute mssen  Mngel
 nach Entdeckung unverzglich im Sinne  des  377 HGB unter  Einhaltung der
 dargelegten Rgeanforderungen rgen.

(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rgepflicht gilt die Software  in
Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.


7. Gewhrleistung

 (1)  Mngel der  gelieferten Software  einschlielich der  Handbcher und
 sonstiger Unterlagen werden  von Ahead innerhalb  der Gewhrleistungsfrist
 von  zwei Jahren  ab Lieferung  nach entsprechender  Mitteilung durch  den
 Anwender behoben. Dies geschieht  nach Wahl von Ahead  durch Nachbesserung
 oder Ersatzlieferung.

(2)	Ist Ahead zur  Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung  nicht bereit
oder nicht in der Lage oder  verzgert sich diese um vom Anwender  gesetzte
angemessene Fristen hinaus oder schlgt sie aus sonstigen Grnden fehl,  so
ist der  Anwender berechtigt,  Wandlung oder  Minderung zu  verlangen, also
Rckgngigmachung des  Kaufs oder  Herabsetzung der  Vergtung.  Von  einem
Fehlschlagen der  Nachbesserung oder  Ersatzlieferung ist  erst auszugehen,
wenn Ahead hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder  Ersatzlieferung
eingerumt wurde, ohne dass der  gewnschte Erfolg erzielt wurde, wenn  die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung  unmglich ist oder  wenn sie von  Ahead
verweigert oder unzumutbar verzgert wird.

(3)	Dem Anwender ist  bekannt, dass Softwareprogramme nicht  fehlerfrei
erstellt werden knnen. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder
Tauglichkeit zum  vertraglich vorausgesetzten  Gebrauch erheblich  mindern,
verpflichten Ahead zur Gewhrleistung.

(4)	 Es  obliegt  dem  Anwender,  den  Bestimmungsort  zum  Einsatz der
Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu bestimmen.
Hierfr leistet Ahead keine Gewhr.

(4) Soweit in Abschnitt 7 und 8 nichts anderes bestimmt, haftet Ahead nicht
fr Schden, die nicht an der gelieferten Software selbst entstanden  sind;
insbesondere bernimmt Ahead keine  Haftung fr Datenverlust oder  sonstige
Folgeschden.


8. Haftung

 (1) Fr Schden wegen  Rechtsmngeln, insbesondere wegen Verletzungen  von
 Urheberrechten Dritter haftet Ahead unbeschrnkt.

 (2)  Dies gilt  auch, sofern  der Software  eine zugesicherte  Eigenschaft
 fehlt oder wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit
 von Ahead, einschlielich seiner Vertreter oder Erfllungsgehilfen beruht.

 (3) Im  Fall anfnglichen  Unvermgens oder  nachfolgender zu vertretender
 Unmglichkeit  haftet  Ahead  gegenber  Kaufleuten  nur   auf  Ersatz des
 typischerweise eintretenden Schadens.

 (4)  Fr grobes Verschulden haftet Ahead im kaufmnnischen Verkehr nur auf
 Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.

 (5) Bei der fahrlssiger Pflichtverletzung von Ahead oder der Personen fr
 die Eintrittspflicht besteht, ist jede  Haftung von Ahead ausgeschlossen. 

 (6) Ein Mitverschulden  des Anwenders (z.B.  unzureichende Datensicherung)
 ist diesem anzurechnen.

 (7)  Die  gesetzlichen  Haftungsvorschriften  des  Produkthaftungsgesetzes
 bleiben unberhrt.


9. Obhutspflichten

(1) Der Anwender  wird die gelieferten  Originaldatentrger an einem  gegen
den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie  seine
Mitarbeiter   nachdrcklich   auf    die   Einhaltung   der    vorliegenden
Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinweisen.

(2) Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software  alle
einschlgigen  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  beachten,  insbesondere  des
Urheberrechtes.



10. Eigentumsvorbehalt

 (1)  Ahead  behlt  sich  das Eigentum  an  der  dem  Anwender gelieferten
 Software  bis zur  vollstndigen Bezahlung  smtlicher zum  Zeitpunkt der
 Lieferung  bestehender  oder spter  entstehender  Forderungen aus  diesem
 Vertragsverhltnis vor,  bei Bezahlung  durch Scheck  oder Wechsel  bis zu
 deren Einlsung.

 (2) Bei  verschuldeten Zahlungsrckstnden  des Anwenders  sowie bei einer
 erheblichen  Verletzung  von  Sorgfalts-  oder  Obhutspflichten  gilt  die
 Geltendmachung  des Eigentumsvorbehalts  durch den  Lieferanten nicht  als
 Rcktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant teilt dies dem  Anwender
 ausdrcklich mit.

(3) Bei  Geltendmachung des  Eigentumsvorbehalts durch  Ahead erlischt  das
Recht  des  Anwenders  zur  Weiterverwendung  der  Software.  Smtliche vom
Anwender angefertigten Programmkopien mssen gelscht werden.


11. Dauer des Vertrages

(1)	Der Vertrag luft auf unbestimmte Zeit. 

(2)  Das  Recht des  Anwenders,  die Software  und  das Begleitmaterial  zu
nutzen, erlischt, sofern  der Anwender die  in diesem Vertrag  festgelegten
Nutzungsbedingungen verletzt. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt  sowohl
bei Verstoss gegen  die dem Anwender  eingerumten Nutzungsrechte als  auch
gegen  die Weitergabevorschriften  des   5 vor.  In diesem  Falle ist  der
Anwender  verpflichtet,  die  Originaldisketten  und  smtliche  Kopien der
Datentrger  zurckzugeben sowie  die Software  und alle  mit seiner  Hilfe
erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollstndig zu entfernen, dass
diese nicht mehr zurckgewonnen werden knnen.

(3) Die ordnungsgeme Benutzung der Software und des Begleitmaterials  ist
Bedingung fr  die nach  diesem Lizenzvertrag  eingerumten Nutzungsrechte.
Verstsst der Anwender hiergegen,  endet seine Nutzungsbefugnis, ohne  dass
es einer Kndigung des Vertrages bedarf.


12. Schriftform

 (1)   Smtliche  Vereinbarungen,   die  eine   nderung,  Ergnzung   oder
 Konkretisierung  dieser  Vertragsbedingungen  beinhalten,  sowie besondere
 Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.


13. Gerichtsstand

 (1)  Gerichtsstand  fr  alle  sich  im  Zusammenhang  mit  diesem Vertrag
 ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe, sofern der Anwender Kaufmann ist.

 (2)   Bei  Lieferungen   in  die   EU-Staaten  ist   ebenfalls  Karlsruhe
 Gerichtsstand.


14. Anwendbares Recht

 (1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.


15. Abwehrklausel

 (1)    Es   gelten    die   Bestimmungen    dieses   Vertrages.    Etwaige
 Geschftsbedingungen des Anwenders werden nicht Vertragsbestandteil.


16. Salvatorische Klausel

 (1) Die  Unwirksamkeit einer  oder mehrerer  Bestimmungen dieses Vertrages
 berhrt die Wirksamkeit des Vertrages im brigen nicht. 

 (2)  An  die  Stelle einer  unwirksamen  Klausel  sollen die  gesetzlichen
 Bestimmungen treten.

 (3)   Fr   den   Fall  einer   regelungsbedrftigen   Lcke   sollen  die
 Vertragsparteien eine Regelung finden,  die dem wirtschaftlichen Sinn  und
 Zweck des gesamten Vertrages am ehesten entspricht.


17. Hinweise

 (1) Die Ahead Software wurde hergestellt, um dem Anwender die Reproduktion
 von Material, fr das  er die notwendigen, entsprechenden  Rechte besitzt,
 zu ermglichen.

Falls  Sie sich  nicht sicher  sind, ob  Sie ein  entsprechendes Recht  zur
Vervielfltigung  haben,  sollten   Sie  sich  durch   einen  Rechtsberater
absichern, da  ansonsten mglicherweise  Urheberrechts- und  andere Gesetze
verletzt werden.

 (2) Wenn auf  der Verpackung der  Software das Wort  "OEM" abgedruckt ist,
 darf sie ausschlielich in Verbindung  mit dem Verkauf eines neuen  CD-ROM
 -Brenners  verkauft  werden.  Sollten Sie  eine  "OEM"  - Version  alleine
 erworben haben, teilen Sie dies bitte Ahead mit. 




Hinweis  (englische  Sprache): MPEG  Layer-3  audio compression  technology
licensed  by Fraunhofer  IIS and  Thomson Multimedia.  The Names  "YAMAHA",
"SoundVQ" are trademarks of YAMAHA Corporation. SoundVQ software  copyright
1999  Yamaha Corporation.,  All Rights  Reserved. The  Name "TwinVQ"  is a
trademark of Nippon Telegraph  and Telephone Corporation. Portions  utilize
Microsoft  Windows Media  Technologies. Copyright  (c) 1999-2000  Microsoft
Corporation. All rights reserved. This product contains portions of imaging
code  owned  by  Pegasus Software  LLC,  Tampa,  FL (WWW.PEGASUSTOOLS.COM).
Virus-checker is copyright (c) by Igor Daniloff, 1992-2002

